Manchmal bedenken Menschen uns durch eine Erbschaft oder ein Vermächtnis. Dadurch unterstützen sie unsere Arbeit für Kinder und Jugendliche.
Wir können Ihnen zusichern, dass auch diese Art Zuwendung nur für den verabredeten Zweck verwendet wird. Deshalb ist es sinnvoll, sich vor einem solchen Schritt kennenzulernen und über Ihre Wünsche für die Verwendung zu sprechen. Das kann dann auch im Testament / Vermächtnis verbindlich verfügt werden.
Falls Sie darüber nachdenken – bitte sprechen Sie uns an!